Geschäftsordnung des Vorstandes DIE GRÜNEN ALTEN

Geschäfts­ord­nung
des Vor­stan­des DIE GRÜNEN ALTEN

(1) Zusam­men­set­zung des Vorstandes

Der Vor­stand (VS GA) besteht aus den 5 Mit­glie­dern gemäß § 7 der Sat­zung. Er setzt sich aus dem geschäfts­füh­ren­den Vor­stand und 2 Beisitzer/innen zusam­men. Der geschäfts­füh­ren­de Vor­stand besteht aus den zwei Vor­sit­zen­den des Ver­eins sowie dem/r Schatzmeister/in.

(2) Auf­ga­ben des Vorstandes

Der Vor­stand ver­tritt den Ver­ein nach innen und außen. Er berei­tet die poli­ti­schen und finan­zi­el­len Ent­schei­dun­gen vor, führt die Geschäf­te und ist zustän­dig für die Umset­zung der Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung (MV GA).

Ins­be­son­de­re beschließt der Vor­stand über Vor­la­gen zum:

- jähr­li­chen Haushaltsplan,
– der inhalt­li­chen und poli­ti­schen Vor- und Nach­be­rei­tung der Mit­glie­der­ver­samm­lung, – den pro­gram­ma­ti­schen Schwerpunkten.

(3) Auf­ga­ben des geschäfts­füh­ren­den Vorstandes

Der geschäfts­füh­ren­de Vor­stand (gVS GA) hat über die Auf­ga­ben nach (2) ins­be­son­de­re fol­gen­de Aufgaben:

- All­ge­mei­ne Geschäftsführung,
– Vor­be­rei­tung der Sit­zun­gen des Vorstandes,
– regel­mä­ßi­ge Bericht­erstat­tung im Vorstand,
– Erstel­lung des Haushaltsplanes,
– Finanz­ent­schei­dun­gen im Rah­men des vor­lie­gen­den und beschlos­se­nen Haus­hal­tes, – Ver­tre­tung des Vor­stan­des nach innen und nach außen,
– Pressearbeit.

(4) Beschluß­fas­sung
Der Vor­stand ist beschluß­fä­hig, wenn 3 sei­ner Mit­glie­der anwe­send sind. Der gVS ist beschluß­fä­hig, wenn 2 sei­ner Mit­glie­der anwe­send sind.

(5)Inkrafttreten

Die­se Geschäfts­ord­nung tritt durch den Beschluss des Vor­stan­des in kraft. Ber­lin, 19. Febru­ar 2007

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