Geschäftsordnung
des Vorstandes DIE GRÜNEN ALTEN
(1) Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand (VS GA) besteht aus den 5 Mitgliedern gemäß § 7 der Satzung. Er setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und 2 Beisitzer/innen zusammen. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den zwei Vorsitzenden des Vereins sowie dem/r Schatzmeister/in.
(2) Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen. Er bereitet die politischen und finanziellen Entscheidungen vor, führt die Geschäfte und ist zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (MV GA).
Insbesondere beschließt der Vorstand über Vorlagen zum:
- jährlichen Haushaltsplan,
– der inhaltlichen und politischen Vor- und Nachbereitung der Mitgliederversammlung, – den programmatischen Schwerpunkten.
(3) Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
Der geschäftsführende Vorstand (gVS GA) hat über die Aufgaben nach (2) insbesondere folgende Aufgaben:
- Allgemeine Geschäftsführung,
– Vorbereitung der Sitzungen des Vorstandes,
– regelmäßige Berichterstattung im Vorstand,
– Erstellung des Haushaltsplanes,
– Finanzentscheidungen im Rahmen des vorliegenden und beschlossenen Haushaltes, – Vertretung des Vorstandes nach innen und nach außen,
– Pressearbeit.
(4) Beschlußfassung
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Der gVS ist beschlußfähig, wenn 2 seiner Mitglieder anwesend sind.
(5)Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt durch den Beschluss des Vorstandes in kraft. Berlin, 19. Februar 2007