Altersdiskriminierung

Die­ses Papier wur­de von den Ham­bur­ger Grü­nen Alten sowie auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung der Bun­des­grü­nen Alten im Novem­ber 2015 in Ber­lin verabschiedet.

Diskriminierung von älteren Menschen

In Deutsch­land leb­ten 2013 rund 81 Mil­lio­nen Men­schen, davon waren etwa 17 Mil­lio­nen über 65 Jah­re alt, also etwa jede/r Fünf­te. 2060 wird es jede/r Drit­te sein. Alt­sein ist heu­te nicht nur eine kur­ze Pha­se nach Abschluss der Berufs­tä­tig­keit, son­dern ein Lebens­ab­schnitt, der Jahr­zehn­te umfasst. Und ganz neue Lebens­mo­del­le erfor­der­lich und mög­lich macht.

Alters­for­scher spre­chen von bis zu 30 geschenk­ten Jah­ren, ein gro­ßer Gewinn für jeden Ein­zel­nen – und für die Gesell­schaft, die das nur erken­nen muss.

Dank der guten Lebens­be­din­gun­gen wer­den wir älter und blei­ben auch län­ger fit. Ein Erfolgs­merk­mal hoch ent­wi­ckel­ter Gesell­schaf­ten; Deutsch­land tritt damit sehr früh in einen Ent­wick­lungs­pro­zess ein, den ande­re Län­der noch vor sich haben.

Die Alters­bil­der unse­rer Gesell­schaft ori­en­tie­ren sich lei­der immer noch am soge­nann­ten Defi­zit­mo­dell des Alterns aus der frü­hen Zeit der geron­to­lo­gi­schen For­schung (eine Theo­rie, die sich am Abbau geis­ti­ger und kör­per­li­cher Funk­tio­nen ori­en­tiert, auch hin­sicht­lich Intel­li­genz, Reak­ti­on, Gedächt­nis). Das Modell ist aber lan­ge wider­legt. Das Alter selbst ist ohne­hin ein Kon­strukt, gibt es doch ein kalen­da­ri­sches, sozia­les, psy­cho­lo­gi­sches und ein bio­lo­gi­sches Alter. Was alt bedeu­tet, ist eine gesell­schaft­li­che Über­ein­kunft. Alter muss des­halb neu defi­niert werden.

Was man heu­te weiß: Es gibt kein gene­rel­les plötz­li­ches Absin­ken der Leis­tungs­fä­hig­keit oder des Inter­es­ses, sich zu enga­gie­ren oder am gesell­schaft­li­chen Leben teil­zu­neh­men, nur weil man gera­de einen run­den Geburts­tag hin­ter sich hat. Älte­re kön­nen dazu­ler­nen, auch wenn ihr Weg ein ande­rer ist als in jun­gen Jah­ren. Jun­ge Men­schen sind schnel­ler, Älte­re glei­chen das aus durch ihr Wis­sen, ihre Erfah­rung, ihre Men­schen­kennt­nis. Und jeder altert anders.

Des­halb sind Alters­gren­zen unge­eig­net, um das Know-How einer älter­wer­den­den Gesell­schaft voll auszuschöpfen.

Die­se Erkennt­nis­se sind aber noch nicht über­all angekommen.

Die Fol­ge für die Ein­zel­nen: akti­ve und pas­si­ve, vor­sätz­li­che und auto­ma­ti­sche, direk­te und indi­rek­te Benach­tei­li­gun­gen im Alter (sie­he Anhang). Und für die Gesell­schaft ein gro­ßer Scha­den und unnö­ti­ge Kos­ten, da Dis­kri­mi­nie­run­gen in der Regel unbe­merkt erfol­gen und zu Ent­schei­dun­gen füh­ren, die nicht sach­ori­en­tiert sind.

Eine Befra­gung von BAGSO (Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Senio­ren-Orga­ni­sa­tio­nen), KDA (Kura­to­ri­um Deut­sche Alters­hil­fe) und ADS (Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des) hat gezeigt, dass Benach­tei­li­gung wegen des Alters zwar zu den häu­figs­ten Dis­kri­mi­nie­rungs­grün­den in Deutsch­land zählt, aber offen­bar nur von einer Min­der­heit ange­zeigt wird. Obwohl vie­le älte­re Men­schen sich in ihrer Rol­le als Ver­brau­che­rIn­nen, Berufs­tä­ti­ge und Pati­en­tIn­nen dis­kri­mi­niert fühlen.

Dis­kri­mi­nie­rung beginnt schon auf der sprach­li­chen Ebe­ne, da wird von Alters-Tsu­na­mi, Über­al­te­rung oder von Rent­ner­schwem­me gere­det. Auch die Namens­ge­bung vom Sil­ver-Ager über den Best-Ager zu Alten, Rent­nern und Senio­ren ist durch­weg nicht posi­tiv besetzt.

Im Beruf wer­den älte­re Arbeit­neh­me­rIn­nen in vie­len Berei­chen gegen­über jün­ge­ren Erwerbs­tä­ti­gen benach­tei­ligt. Die Erwerbs­tä­tig­keit bei den 55–64-Jährigen ist zwar gestie­gen, auf inzwi­schen 56 % – ist bei Frau­en aller­dings immer noch viel nied­ri­ger als bei Män­nern und liegt aktu­ell bei 45 %. Jede vier­te Frau lebt von den Ein­künf­ten ihrer Ange­hö­ri­gen (meist Ehe­mann), nur 71 % von ihnen haben eine aus­rei­chen­de eige­ne Ren­te (bei den Män­nern in Paar­ge­mein­schaf­ten 90 %). 21 % aller allein­le­ben­den Frau­en über 65 müs­sen mit einem Ein­kom­men unter 900 Euro aus­kom­men, knapp 15 % sind armutsgefährdet.

Das bedeu­tet, dass sie oft nicht selbst­be­stimmt leben kön­nen, in Betreu­ungs­ver­hält­nis­sen ent­mün­digt wer­den oder iso­liert sind, weil sie z. B. kein Geld haben, um kul­tu­rel­le Ange­bo­te wahr­zu­neh­men. Es kann auch bedeu­ten, gegen den eige­nen Wil­len in Alten- und Pfle­ge­hei­men unter­ge­bracht zu sein, wenn die Alter­na­ti­ven nicht finan­zier­bar sind. Älte­re Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men sind des­halb beson­ders stark benach­tei­ligt. Der Anteil der Men­schen, die mit wenig Ein­kom­men im Alter aus­kom­men muss, wird steigen.

Das trifft auch in beson­de­rem Maße auf Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund zu, die knapp 9 % der Älte­ren aus­ma­chen (vor der Flücht­lings­wel­le). Sie sind häu­fi­ger arbeits­los, oft nicht für den deut­schen Markt aus­ge­bil­det. Knapp ein Drit­tel der über 65-Jäh­ri­gen unter ihnen ist des­halb von Armut bedroht. Je gebil­de­ter und bes­ser ver­sorgt ein Mensch aber ist, des­to län­ger lebt er, das kann einen Unter­schied von bis zu neun Lebens­jah­ren bedeuten.

Auch für ein erfüll­tes Arbei­ten ist in unse­rer Gesell­schaft lebens­lan­ges Ler­nen Vor­aus­set­zung – egal ob Erwerbs­ar­beit oder Ehren­amt. Betrieb­li­che Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen wer­den Älte­ren aller­dings oft ver­wei­gert, 41 % der Betrie­be in Deutsch­land beschäf­ti­gen kei­ne Mit­ar­bei­te­rIn­nen, die älter als 55 Jah­re sind (5. Alten­be­richt 2005). Es darf kei­ne Benach­tei­li­gung beim Zugang zur Erwerbs­tä­tig­keit geben, beson­ders nicht kurz vor der Ren­te. Ziel muss sein, die Ren­ten­gren­ze voll­be­schäf­tigt zu errei­chen. In den USA darf schon heu­te bei Ein­stel­lungs­ge­sprä­chen nicht mehr nach dem Alter gefragt wer­den. Die Ini­ti­ta­ti­ve der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bun­des – ADS, Bewer­bun­gen zu anony­mi­sie­ren, begrü­ßen wir deshalb.

Außer­dem stim­men Wis­sen­schaft­le­rIn­nen und Prak­ti­ke­rIn­nen längst über­ein, dass alters­ge­misch­te Teams beson­ders erfolg­reich sind. Älte­re kön­nen bei Bedarf Wis­sen und Erfah­run­gen, die sonst ver­lo­ren gehen, an Jün­ge­re weitergeben.

Wir set­zen des­halb auf Viel­falt in jeder Beziehung!

Wir brau­chen neue Arbeits-Struk­tu­ren, um den Arbeits­druck nicht zu groß wer­den zu las­sen – Druck ist eine gro­ße Belas­tung beson­ders für Älte­re (IAB). Im Moment ler­nen wir in der Jugend, arbei­ten jahr­zehn­te­lang und haben Frei­zeit im Alter. Gut für alle wäre eine Durch­mi­schung der Pha­sen. Das wür­de auch jun­ge Fami­li­en entlasten.

Wich­tig wäre eine Fle­xi­bi­li­sie­rung der Ren­tengren­ze auf der Grund­la­ge der fes­ten Regel­al­ters­gren­ze. In skan­di­na­vi­schen Län­dern gibt es heu­te schon dem demo­gra­fi­schen Wan­del ange­pass­te Struk­tu­ren, von denen wir ler­nen können.

Ban­ken soll­ten ihre Kre­dit­ver­ga­be trans­pa­rent gestal­ten und Älte­re nicht aus­schlie­ßen. Beson­ders wich­tig für alle, die selb­stän­dig wei­ter­ar­bei­ten wol­len. Genau­so unak­zep­ta­bel: der Aus­schluss von Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen. Gene­rell soll­te es kei­ne Alters­gren­ze beim Zugang zu Waren (z. B. beim Bezah­len per Rech­nung beim Online-Kauf) und Dienst­leis­tun­gen geben.

Das Ange­bot von medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen darf nicht vom Lebens­al­ter abhän­gen. Auf­grund fal­scher Alters­bil­der wer­den Älte­re nicht ange­mes­sen behan­delt, bekom­men z. B. kei­ne (pfle­ge­ver­mei­den­de) Reha, bestimm­te Ope­ra­tio­nen wer­den nicht mehr von der Kran­ken­kas­se über­nom­men. Vie­le Krank­hei­ten wer­den als alters­ty­pisch abge­tan und nicht behan­delt – wie zum Bei­spiel Depres­sio­nen, die auch im hohen Alter durch­aus the­ra­pier­bar sind. Not­wen­dig ist eine stär­ke­re Ver­net­zung der ger­ia­tri­schen Reha mit der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Der Grund­satz Prä­ven­ti­on und Reha vor Pfle­ge ist noch nicht ver­wirk­licht (6. Alten­be­richt). For­schung und Per­so­nal müs­sen durch Schu­lun­gen zu einem posi­ti­ven Alters­bild kommen.

Bar­rie­re­frei­es Woh­nen ist bei Archi­tek­ten bis­her sel­ten The­ma, damit wer­den vie­le Älte­re aus dem öffent­li­chen Leben ein­fach aus­ge­sperrt. Auch müss­ten ein bestimm­ter Anteil an Woh­nun­gen, der neu gebaut oder saniert wird, alters­ge­recht gestal­tet wer­den. Schließ­lich leben zwei Drit­tel der 90-Jäh­ri­gen zu Hau­se. Nur 5 % aller Senio­ren leben in bar­rie­re­frei­en Haus­hal­ten. Etwa 25 % wären aber bereit umzu­zie­hen und in Bar­rie­re­frei­heit zu inves­tie­ren. Hier wer­den zukünf­tig die Län­der und Kom­mu­nen mehr gefor­dert sein, einen grö­ße­ren Anteil von alters­ge­mä­ßen und bar­rie­re­ar­men Wohn­raum zu för­dern. Dazu tra­gen Pro­gram­me zur För­de­rung von sozia­lem Wohn­raum, zu alters­ge­rech­tem und bar­rie­re­frei­em Woh­nen bei. Das KfW-Pro­gramm[1] „alters­ge­rech­tes Umbau­en“ soll­te ver­län­gert und im Volu­men ver­grö­ßert wer­den. Durch Woh­nungs­tausch wür­den oft gro­ße Woh­nun­gen frei wer­den, die die Älte­ren nicht mehr benö­ti­gen, die Jün­ge­ren dafür umso dringender.

Für Ehren­amt, Schöf­fen, Gut­ach­ter, kom­mu­na­le Wahl­be­am­te darf es kei­ne Alters­gren­zen geben. Genau­so­we­nig wie bei Kir­chen, Ver­ei­nen, Ver­bän­den. Man kann in regel­mä­ßi­gen Abstän­den bespre­chen, ob und wie lan­ge eine Wei­ter­ar­beit Sinn macht. Wer aus­schei­det, soll­te von den Akti­ven regel­mä­ßig kon­tak­tiert werden.

Älte­re müs­sen sich ein Ehren­amt leis­ten kön­nen, d. h. es dür­fen für unbe­zahl­te Arbeit kei­ne Kos­ten ent­ste­hen (z. B. für öffent­li­che Verkehrsmittel).

Die Bereit­schaft älte­rer Men­schen, sich bür­ger­schaft­lich zu enga­gie­ren (z. B. aktu­ell bei der Flücht­lings­un­ter­stüt­zung), ist ein deut­li­ches Zei­chen dafür, dass sie die Gesell­schaft aktiv mit­ge­stal­ten möch­ten. Vie­le wol­len die gewon­ne­nen Jah­re selbst­be­stimmt, und mit sinn­vol­len Auf­ga­ben verbringen.

Ein neu­er Begriff von Arbeit wäre gut, der die ver­schie­de­nen For­men ein­be­zieht: Erwerbs­ar­beit, Fami­li­en­ar­beit und Ehren­amt. Damit wären Fami­li­en­ar­beit und Ehren­amt aufgewertet.

Älte­re Men­schen dür­fen nicht unsicht­bar sein, sie müs­sen über­all selbst­ver­ständ­lich auf­tau­chen, in Maga­zi­nen, Fil­men, in der Wer­bung; sie sol­len sich in Kul­tur, Poli­tik und Wirt­schaft ein­brin­gen kön­nen und auch gehört werden.

Eine Erwei­te­rung von Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes durch den Begriff „Lebens­al­ter“ wäre wünschenswert.

Unse­re Lebens­ent­wür­fe pas­sen nicht mehr zu unse­rer Lebens­zeit. Es muss Pro­gram­me geben, die eine posi­ti­ve Atmo­sphä­re für Älte­re schaf­fen in Orga­ni­sa­tio­nen, Behör­den und Unter­neh­men. Mit Ver­bo­ten und Geset­zen ist es allein nicht getan, Tole­ranz und neue Alters­bil­der las­sen sich nicht ein­fach ver­ord­nen. Die Poli­tik hinkt hin­ter dem demo­gra­fi­schen Wan­del her und die Kul­tur unse­rem Lebens­ge­fühl. Das muss sich ändern!

[1] Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau – KfW ist eine Anstalt öffent­li­chen Rechts und die größ­te natio­na­le För­der­bank. Sie unter­stützt mit ihren Glo­bal­dar­lehn Pro­gram­me der Bun­des­re­gie­rung bspw. in den Berei­chen Bau­en, Woh­nen, Ener­gie­spa­ren, Finan­zie­rung kom­mu­na­ler Infra­struk­tur, Mit­tel­stands­för­de­rung etc.

Anhang: Was ist Alters­dis­kri­mi­nie­rung? (aus: Antrag von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im NRW-Land­tag, der Alters­dis­kri­mi­nie­rung ent­ge­gen­wir­ken – Par­ti­zi­pa­ti­on för­dern und sozia­le Benach­tei­li­gun­gen abbau­en, 2009)

  1. Alters­dis­kri­mi­nie­rung bezeich­net eine sozia­le und öko­no­mi­sche Benach­tei­li­gung von Ein­zel­per­so­nen oder von Per­so­nen­grup­pen auf­grund ihres Lebens­al­ters. Den Betrof­fe­nen wird es erschwert, in ange­mes­se­ner Wei­se am Arbeits­le­ben und am gesell­schaft­li­chen Leben teil­neh­men zu können.

Nach den Gleich­be­hand­lungs-Richt­li­ni­en der EU liegt eine direk­te Alters­dis­kri­mi­nie­rung vor, wenn eine Per­son auf­grund ihres Alters in einer ver­gleich­ba­ren Situa­ti­on eine weni­ger güns­ti­ge Behand­lung als eine ande­re Per­son erfährt. Um eine indi­rek­te Dis­kri­mi­nie­rung han­delt es sich, wenn dem Anschein nach neu­tra­le Vor­schrif­ten, Kri­te­ri­en oder Ver­fah­ren bestimm­te Per­so­nen auf­grund ihres Alters in beson­de­rer Wei­se benach­tei­li­gen können.

Dis­kri­mi­nie­run­gen ins­be­son­de­re wegen des Geschlechts, der Ras­se, der Haut­far­be, der eth­ni­schen oder sozia­len Her­kunft, der gene­ti­schen Merk­ma­le, der Spra­che, der Reli­gi­on oder der Welt­an­schau­ung, der poli­ti­schen oder sons­ti­gen Anschau­ung, der Zuge­hö­rig­keit zu einer natio­na­len Min­der­heit, des Ver­mö­gens, der Geburt, einer Behin­de­rung, des Alters oder der sexu­el­len Aus­rich­tung sind ver­bo­ten.“ (Char­ta der Grund­rech­te der Uni­on, Arti­kel II-81, Abs.1)

  1. In Deutsch­land wur­de im August 2006 das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz in Kraft gesetzt. Benach­tei­li­gun­gen auf­grund des Alters sind dem­nach im Anwen­dungs­be­reich die­ses Geset­zes nicht mehr zuläs­sig. Mit der Dis­kus­si­on um die Umset­zung der euro­päi­schen Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­richt­li­ni­en in die deut­sche Gesetz­ge­bung hat das The­ma „Alters­dis­kri­mi­nie­rung“ an Auf­merk­sam­keit gewon­nen. Aller­dings hat sich die Dis­kus­si­on über­wie­gend auf Anwen­dungs­be­rei­che im Erwerbs­le­ben und Anwen­dungs­be­rei­che des deut­schen Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­set­zes reduziert.

Chris­ta Möl­ler, Ham­burg, den 15.10.2015

Ute Schmitz, NRW, 2009

Quellen:

- Bun­des­in­sti­tut für Bau- Stadt- und Raum­for­schung (Hrsg), Poten­ti­al­ana­ly­se alters­ge­rech­te Woh­nungs­an­pas­sung, 2014.

- Emp­feh­lun­gen der Exper­ten­kom­mis­si­on der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le des Bundes

- Gemein­sa­mer Appell an die Bun­des­re­gie­rung (Deut­sches Veto gegen euro­pa­wei­ten Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz, 22.7.2015)

- Hel­mut Rau, Demo­gra­fi­scher Wan­del und Per­so­nal­ma­nage­ment, zur tarif­li­chen Senioritätsregelung

- Zu jung? Zu alt? Alters­dis­kri­mi­nie­rung als Her­aus­for­de­rung, Doku­men­ta­ti­on des Fach­kon­gres­ses am 18.September 2012, Umwelt­fo­rum Auf­er­ste­hungs­kir­che Berlin

- Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Alters, Exper­ti­se von Prof. Dr. Klaus Rother­mund, Jena und Dr. Feli­pe Tem­ming, LL.M. , Köln 2010 (?)

- Antrag von Bünd­nis 90/Die Grü­nen im NRW-Land­tag, der Alters­dis­kri­mi­nie­rung ent­ge­gen­wir­ken – Par­ti­zi­pa­ti­on för­dern und sozia­le Benach­tei­li­gun­gen abbau­en, 2009

- IAB Kurz­be­richt 17/2015, Aktu­el­le Ana­ly­sen aus dem Insti­tut für Arbeits­markt und Berufs­for­schung, Wie älte­re Beschäf­tig­te Arbeits­an­for­de­run­gen und Beloh­nun­gen emp­fin­den, Sil­ke Topho­ven und Karo­lin Hiesinger

- Vor­trä­ge und Pres­se­kon­fe­ren­zen auf dem Deut­schen Senio­ren­tag von Prof. Ursu­la Lehr, Hel­pA­ge Deutsch­land u.a., Frank­furt 2015

- 6. Alten­be­richt der Bun­des­re­gie­rung 2010

Han­ne Schweit­zer, Büro gegen Alters­dis­kri­mi­nie­rung, http://www.altersdiskriminierung.de/ueberuns/index.php

- Kura­to­ri­um Deut­sche Alters­hil­fe, Alters­ge­recht woh­nen – zuhau­se oder in neu­en Wohn­for­men, Ursu­la Kre­mer-Preiß , http://www.nar.uni-heidelberg.de/md/nar/medien/pdfs/kremer_wohnen_nar2012.pdf

- Kri­mi­na­li­täts- und Gewalt­er­fah­run­gen im Leben älte­rer Menschen,

Zusam­men­fas­sung wesent­li­cher Ergeb­nis­se einer Stu­die zu Gefähr­dun­gen älte­rer und pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen, Tho­mas Gör­gen, San­dra Herbst, San­dra Kot­len­ga, Bar­ba­ra Näge­le, Susann Rabold , Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend, 2009

Weitergehende Fragen, über die wir sprechen sollten:

- Ist es sinn­voll, mehr Schutz in Betrie­ben für älte­re Beschäf­tig­te zu for­dern? Vie­le Exper­ten bekla­gen, dass dadurch die Hür­de zu hoch wird, Älte­re ein­zu­stel­len, weil sie qua­si unkünd­bar sind.

Was ist mit Füh­rer­schein, Auto­ver­si­che­rung, Miet­wa­gen? Die BAGSO for­dert dazu eine empi­ri­sche Untersuchung.

- Wann neh­men wir den Alters­dis­kri­mi­nie­rungs-Antrag von 2013 an die UN auf? Men­schen­rech­te für Älte­re müs­sen gestärkt wer­den. Bis­her ist Alters­dis­kri­mi­nie­rung nur über­all ein biss­chen dabei. 2012 gab es eine Umfra­ge in 36 Län­dern: 43% der Alten haben sich über Gewalt beschwert, 53% über feh­len­de sozia­le Dienst­leis­tun­gen, 63% über schlech­te Gesundheit.

- Wol­len auch wir das Recht auf gewalt­freie Pfle­ge fest­schrei­ben (wie in Hes­sen)? Die Pfle­gen­den wer­den älter, die Gepfleg­ten auch. Bei­de haben oft Aggres­si­ons­po­ten­ti­al, die Pfle­gen­den sind über­for­dert (Unter­su­chung der Poli­zei­schu­le, 2009: 53% der Pfle­gen­den hat­ten Pro­blem­ver­hal­ten im letz­ten Jahr). Man braucht zuge­hen­de Bera­tung, um die Gepfleg­ten bes­ser schüt­zen zu kön­nen. Im Moment wer­den vie­le Alte in Hei­men abge­lie­fert und über­me­di­ka­men­tiert. Auf­bau einer Cha­ring Com­mu­ni­ty, die sich gegen­sei­tig unterstützt.

- Anti­ge­walt­trai­ning gibt es bis­her nur für Frau­en und Kin­der, nicht für Ältere.

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