Der Diversitätsrat tagte erstmals in Präsenz! 25. Mai 202225. Mai 2022 Auf der BDK Dezember 2020 wurde das Vielfaltsstatut als Teil der Satzung des Bundesverbands von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ziel des Statuts ist, die gesellschaftliche Vielfalt in der Partei zu verankern und Sorge dafür zu tragen, dass alle Menschen – auch bisher benachteiligte Gruppen – gleichberechtigt in der Parteiarbeit beteiligt und repräsentiert sind. Der Diversitätsrat sorgt als beratendes und beschließendes Gremium für die Einhaltung und Durchführung des Vielfaltsstatuts und tagt mindestens 2 x pro Jahr. Vertreten sind viele Gruppierungen der Partei sowie Vertreter*innen von Bund und Ländern, aber auch die verschiedenen Lebensalter.