Woran unser Gesundheitssystem krankt

Bild von Арсений Попов auf Pixabay

Seit die Kutzer-Kommission im Jahr 2004 vier Situationsbeschreibungen für die Anwendbarkeit von Patientenverfügungen erarbeitet hat, die auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) veröffentlicht wurden, betrachten viele Menschen diese als das Maß aller Dinge für ihre Vorsorge. Da auch Vertreter der beiden großen Kirchen in der Kommission beteiligt waren, kann man annehmen, dass sie mit den Ergebnissen auch einverstanden waren. Fünf Jahre später verabschiedete der Bundestag das Patientenverfügungsgesetz, das festlegt, dass Patientenverfügungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung zu beachten sind.

Es ist sehr bedauerlich, dass ein Jahr später die Kirchen ihre „Christliche Patientenvorsorge“ veröffentlichten, in der sie zwei der vier ursprünglichen Situationen – nämlich schwere Hirnschädigung und fortgeschrittene Demenz – wegließen. Dies führte dazu, dass in Pflegeeinrichtungen immer mehr Menschen in der letzten Lebensphase durch Übertherapie am Sterben gehindert werden, was insbesondere bei Hirnschädigung und Demenz sehr lange dauern kann. Diese menschenunwürdige Behandlung führt häufig zu Burnout bei Pflegekräften und letztlich zu deren Kündigung (im Schnitt innerhalb von fünf bis sieben Jahren), auch deshalb beschäftigen wir in Deutschland über 300.000 ausländische Pflegekräfte.

Neben dem oft nicht enden wollendem Leid der Patient:innen in diesen Situationen, entstehen gerade für die Schwerstbetroffenen ausufernde Kosten, die von gesetzlichen Krankenkassen meist ohne Prüfung gezahlt werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sie nun ein hohes Defizit melden und höhere Beiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Um das Problem an der Wurzel zu packen, müssen wir dafür sorgen, dass es allgemein erkannt wird, und die Vorgaben des BMJ verbessert werden. Die Situationen des gemeinnützigen Projekts Patientensorge gUG könnten dabei als richtungsweisende Vorlage dienen.

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