Die am häufigsten benutzten Formulierungen für Situationen in Patientenverfügungen:
- Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde …
- Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …
- Wenn ich infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.
- Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung)auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
Zu 1: Warum drei Einschränkungen (fett von mir), die ausschließlich in der Diagnosehoheit von Ärzten liegen? Ein ethisch handelnder Arzt würde die nicht brauchen.
Zu 2: Da das Endstadium kaum erkennbar ist, liegt auch diese Situation in der
Diagnosehoheit von Ärzten.
Zu 3: Wann gilt ein Arzt, als erfahren genug, diese Diagnose zu stellen? Warum müssen es zwei sein? Auch die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens dieser Situation zu bestimmen, liegt in der Diagnosehoheit von Ärzten. Was ist, wenn der benannte Arzt nicht mehr praktiziert? Müsste ein benannter Arzt nicht im Voraus einwilligen? Besteht die Gefahr, dass ein Arzt diese Diagnose zu früh stellt oder eher zu spät, um für die Behandlung weiter bezahlt zu werden.
Zu 4: Was bedeutet natürliche Weise? Auch die Zuführung hochkalorischer Flüssigkeit mittels einer Schnabeltasse? Damit kann das Sterben noch lange herausgezögert werden!
Dazu kommt, dass die Situationen einzeln anzukreuzen sind, wobei nicht erkennbar sein wird, wer die Kreuze gesetzt hat und ob sie nicht evtl. erst später von jemand anders hinzugefügt wurden (siehe Bild).
Fazit: Die Situationen liegen ausschließlich in der Diagnosehoheit von Ärzten. Wenn ein Arzt das Vorliegen wenigstens einer davon nicht diagnostiziert, kann er weiterbehandeln und das Sterben verzögern. Ein ökonomisch motivierter Arzt könnte so noch lukrative Behandlungen durchführen, wogegen ein ethisch handelnder Arzt sie nicht bräuchte, weil Humanität und Menschlichkeit ihm wichtiger sind als Profit.
Was bringt den Doktor um sein Brot? Die Gesundheit und der Tod.
Drum hält der Arzt, auf das er lebe, uns zwischen beiden in der Schwebe.
– Eugen Roth
Autor: Frank Spade
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