Vorschlag der neuen SatzungAntrag an die BundesdelegiertenkonferenzIn die Satzung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wird ein neuer Paragraph eingeführt, der folgenden Wortlaut enthält:§ 19 (neu) ALTENRAT(1) Der Altenrat ist das bundespolitische Altengremium von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Er vertritt die besonderen Interessen der Grünen Alten in der Partei und setzt sich in seinem Wirkungskreis für die Ziele der Partei ein. Er entwickelt und plant politische Initiativen. Er berät den Bundesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert.(2) Der Altenrat hat das Recht, Anträge an den Länderrat und die Bundesversammlung zu stellen.(3) Dem Altenrat gehören je zwei Delegierte der Landesverbände an. Die Amtszeit der Mitglieder im Altenrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Es gelten die Regelungen des Frauenstatuts.(4) Der Altenrat tagt mindestens einmal jährlich. Er tagt in der Regel parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen. Der Altenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand.(5) Die Landesverbände schaffen eigene Strukturen für die Altenpolitik. Die Altenratsmitglieder werden aus diesen Strukturen delegiert.(6) Alle Mitglieder des Altenrates müssen älter als 60 Jahre und Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.(7) Der Altenrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung muss durch den Länderrat von Bündnis 90/Die Grünen oder durch eine Bundesversammlung bestätigt werden.Diesen Beitrag teilen mit: