Der Diversitätsrat tagte erstmals in Präsenz! 25. Mai 202225. Mai 2022 | Antonia Schwarz Ein kurzer Rückblick auf die Geschichte des Diversitätsrat sowie unsere Beteiligung: Auf der BDK Dezember 2020 wurde das Vielfaltsstatut als Teil der Satzung des Bundesverbands von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ziel des Statuts ist, die gesellschaftliche Vielfalt in der Partei zu verankern und Sorge dafür zu tragen, dass alle Menschen – auch bisher benachteiligte Gruppen – gleichberechtigt in der Parteiarbeit beteiligt und repräsentiert sind. Der Diversitätsrat sorgt als beratendes und beschließendes Gremium für die Einhaltung und Durchführung des Vielfaltsstatuts und tagt mindestens 2 x pro Jahr. Vertreten sind viele Gruppierungen der Partei sowie Vertreter*innen von Bund und Ländern, aber auch die verschiedenen Lebensalter. Auf Antrag wurde in der BDK beschlossen, dass GRÜNE ALTE (GA) dort mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten sind.FSp. | GRÜNE ALTENachdem die ersten beiden Sitzungen im Juni und November 2021 wegen Corona nur online stattfinden konnten, fand die 3. Sitzung am 6./7. Mai 2022 erstmals in Präsenz statt. Die Leitung hatten Pegah Edalatian (Vielfaltssprecherin und stellvertretende Bundesvorsitzende) sowie Naima Shali (Vielfaltsreferentin). Wir als Grüne Alte nahmen mit Antonia Schwarz als Delegierte für den Diversitätsrat sowie Evelyn Thies als Stellvertreterin teil. Thematische Schwerpunkte waren die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung, sowie Erfahrungen besonders schutzbedürftiger Gruppen aus der Ukraine auf und nach der Flucht. Im Folgenden sollen einige Themen herausgegriffen und die politischen Forderungen, welche aus der noch bestehenden Diskriminierung von Randgruppen entstehen, skizziert werden.Politische Teilhabe von Menschen mit BehinderungEs ging um ihre Repräsentation in der Politik und darum, was unsere Partei hierfür tun muss. Judyta Smykowski (Journalistin und engagiert im Verein Sozialheld:innen), gab den Input. Handlungsbedarf sieht sie vor allem in den Bereichen Mobilität und Navigation, Gesellschaft und Medien sowie Empowerment (z. B. Integration in den ersten Arbeitsmarkt). Ihre Forderungen an die GRÜNEN:Behinderte Menschen beteiligen nach dem Prinzip „nichts ohne uns!“,Geschäftsstellen, Versammlungsorte barrierefrei gestalten,Solidarische Bündnisse schmieden, behinderte Menschen sollen in der Politik nicht nur als „Behinderte“ gesehen werde, sondern auch mit ihren anderen Eigenschaften,Quote für Vielfalt/Repräsentation in politischen Gremien,Digitale Formen (hybride Veranstaltungen) beibehalten.Beschlossen wurde der Antrag P‑01 des Bundesvorstands: „Politische Teilhabe ist ein demokratisches Grundrecht. Menschen mit Behinderung in die Politik!“ Basis ist die Umsetzung von § 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Antrag werden die Umsetzung von Barrierefreiheit in unserer Partei gefordert sowie entsprechende Schulungs- und Finanzierungsmaßnahmen.Es folgte noch eine Podiumsdiskussion mit Frauen, welche ein politisches Amt innehaben und selbst behindert sind, darunter zwei Stadträtinnen und zwei Bundestagsabgeordnete. Stephanie Aeffner, MdB, moderierte die Veranstaltung. Handlungsbedarf in Deutschland wurde hauptsächlich im Bereich Schule und Arbeit (Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt) gesehen. Was Inklusion und Partei angeht, so sollten mehr behinderte Menschen für Ämter kandidieren und hierfür auch die notwendige Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe und Assistenz erhalten. Wichtig auch für ehrenamtliche Parteiarbeit sind z. B. Gebärdendolmetscher:innen, Schriftdolmetschung, barrierefreie Räumlichkeiten und die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache. Fazit: Die Behindertenrechtskonvention muss umgesetzt werden – aber mit betroffenen Menschen in der politischen Vertretung. Sinnvoll wäre auch ein „Inklusionscheck“ von allen Maßnahmen.Bericht aus den ArbeitsgruppenDie Arbeitsgruppen hatten zwischenzeitlich, unter Beteiligung der GA online getagt.Die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit hat den „Leitfaden Barrierefreiheit“ überarbeitet. Dieser kann demnächst vorgestellt werden und soll dann allen Geschäftsstellen zur Verfügung stehen. Ziel ist die Teilhabe behinderter Menschen (auch älterer Menschen) an der politischen Arbeit. Der Leitfaden wird alle 3 Jahre aktualisiert.Die Arbeitsgruppe Weiterbildung und Empowerment hat den Antrag zur „Einführung eines Train-The-Trainer-Programms“ erarbeitet, dies wurde jetzt vom Diversitätsrat beschlossen. Aus jedem Landesverband soll eine Person eine Ausbildung zum/zur Antidiskriminierungstrainer:in erhalten und Trainingsprogramme für Amts- und Funktionsträger:innen sowie hauptamtlich Angestellte anbieten.Situation besonders schutzbedürftiger, geflüchteter Menschen aus der UkraineEs ging es um die Situation von benachteiligten Gruppen wie behinderte Menschen, Menschen aus der LGBT-Community bei der Flucht und beim Ankommen in Nachbarländern sowie Deutschland. Auf dem Podium waren vertreten Tareq Alaows als Sprecher der BAG Migration und Flucht, Nicolay Büttner vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen und die Ukrainerin Olga O., die vor kurzem aus der Ukraine geflüchtet ist und derzeit in Berlin wohnt. Sie hat eine pro-feministische LGBT-Organisation in der Ukraine geleitet und versucht jetzt weiterhin für ihre Organisation tätig zu sein, vor allem die Betroffenen auf der Flucht zu unterstützen. Die LGBT-Personen werden auch auf der Flucht vielfach diskriminiert und es fehlt an Schutz- und Zufluchtsräumen, vor allem in Polen, aber auch in Deutschland. In der Diskussion wurden weitere diskriminierte Gruppen wie Sinti und Roma, aus der Ukraine geflohene afrikanische Studenten und behinderte Menschen auf der Flucht genannt, welche große Schwierigkeiten bei der Ausreise erlebten, z. B. durften geflüchtete Roma in der Ukraine die Züge nicht besteigen. Fazit der Diskussion: Es darf keine Geflüchteten 1. oder 2. Klasse geben, alle sollen die gleichen Rechte haben.Ein wichtiges Thema war noch der „Vielfaltscent“. Die Umsetzung des Vielfaltsstatuts mit dem Ziel, unsere Parteistrukturen inklusiver zu gestalten und Diskriminierung abzubauen, muss finanziert werden. Hierzu dient der Vielfaltscent. 2022 werden 1 Euro pro Mitglied pro Jahr hierfür verwendet. So soll z. B. das Train-the-Trainier Antidiskriminierungstraining damit finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel wird ab 2023 eine gewählte Kommission des Diversitätsrats entscheiden. Der Bundesfinanzrat prüft die Ausgaben.Abschließend möchten wir sagen, dass diese Präsenzveranstaltung des Diversitätsrats uns die Gelegenheit geboten hat, endlich persönlich Menschen zu treffen, die wir vorher nur vom Bildschirm kannten. Schön war es zu erleben, dass wir als GRÜNE uns für benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft einsetzen und es auch wichtig finden, dass sie in der Partei gut repräsentiert sind. Auch konnten wir für uns lernen, genauer hinzusehen, wie eine gute Inklusion gestaltet werden kann. Wir spürten, dass es – auch in unserer Partei – noch viel Benachteiligung gibt, und es für Menschen mit Behinderung oder andere Personen, die Diskriminierung erfahren haben, nicht einfach ist, an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Im Dezember soll ein Vielfaltskongress stattfinden, wofür wir als Grüne Alte hierfür auch Themen vorschlagen konnten, wie: Diversität im Alter, barrierefreie Mobilität, Gesundheitsversorgung.Autor:innen: Antonia Schwarz und Evelyn Thies
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