Dringlichkeitssitzung der Fachkommission Gesundheit und Pflege zu den Covid‑19-Impfungen vom 15.01.2021 18. Januar 202128. März 2022 | Antonia Schwarz Die Fachkommission Gesundheit und Pflege der BAGSO hat zu einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz zu den Covid-19-Impfungen digital eingeladen. Besonders wertvoll an diesem Austausch war die hochwertige Zusammensetzung in diesem Gremium. Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen beruflichen Kontexten und vor allem aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Angesichts der beängstigenden Neuansteckungsraten durch das Corona-Virus bekommt die Impfstrategie der Bundesländer eine überragende Bedeutung.Das lässt sich auch an der Statistik des RKI zum Impfmonitoring (EXEL-Tabelle), gegliedert nach Bundesländern gut nachvollziehen.Einige Bundesländer wie insbesondere Bayern, Niedersachsen oder Hessen, Sachsen, Brandenburg und NRW scheinen sich im Rahmen ihrer Umsetzungszuständigkeit als Land dafür entschieden zu haben, insbesondere die beruflich gefährdeten Beschäftigten, die bei der Betreuung und Versorgung von Corona-Infizierten einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, bevorzugt zu impfen.Die Impfung von Menschen aufgrund ihres Alters oder als Bewohner*innen von Pflegeheimen ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen noch sehr gering.Deutschlandweit erhielten bis zum 15.01.2021 insgesamt knapp 1,05 Millionen Menschen den noch immer knappen Corona-Impfstoff:49,1 % Menschen mit einer beruflichen Indikation,34,9 % Pflegeheimbewohner*innen24,4 % alleine aufgrund ihres Alters 3,3 % Menschen mit einer bedeutsamen Vorerkrankung.Aktueller Impfstatus siehe www.impfdashboard.de (in der Summe führt diese Statistik zu einem Ergebnis von über 100 Prozent, weil es zwischen den einzelnen Kategorien Überschneidungen gibt).Im Austausch der Fachkommission wurden vor allem die Unterpunkte Priorisierung nach der Corona-Impfverordnung, die Impfaufklärung und Hin- und Rückfahrt zu den Impfzentren besonders leidenschaftlich diskutiert.Reihenfolge der Impfungen korrigieren (Priorisierung)Viele Diskutant*innen sprachen sich dafür aus, die Reihenfolge der Prioritäten nach der Corona-Impfverordnung des Bundesministeriums zu verändern (PDF-Datei). Im Vorfeld der Covid-19-Impfungen war immer die Rede davon, dass bei der Reihenfolge der Impfungen Vorerkrankungen eine entscheidende Rolle spielen sollen. Bei dem Stufenplan für die Impfreihenfolge werden die meisten Vorerkrankungen aber erst berücksichtigt, wenn auch die Alterskohorte der älteren Menschen, die 70 Jahre und älter sind, dran sind. Vorerkrankungen wie z. B. Krebs, Asthma, Schlaganfälle werden sogar erst im Zusammenhang der Altersgruppe nach Vollendung des 60. Lebensjahrs eingeplant. Da viele dieser Erkrankungen mit schwersten Behinderungen einhergehen, sind viele Mitglieder der Fachkommission der Meinung, dass die Reihenfolge der Prioritäten dringend geändert werden muss. Bereits bestehende Einschränkungen, die in Richtung einer Schwerbehinderung gehen, sollten akzentuierter bedacht werden.Impfaufklärung und Impfung besonderer BerufsgruppenBisher hat die Bundesregierung immer wieder betont, dass die Corona-Schutzimpfung auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Umso erstaunlicher ist der Vorstoß des Ministerpräsidenten von Bayern, Markus Söder, der am 12. Januar eine Impfpflicht speziell für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen einforderte, weil er eine zu geringe Impfbereitschaft der Beschäftigten in Heimen zu identifizieren glaubte. Dieser Vorstoß führte zu erheblicher Kritik. Viele Kommentator*innen bemängelten vor allem die Unzeit der Debatte. Denn im Moment gibt es immer noch viel zu wenig Impfstoffe gegen Covid-19. Für die Akzeptanz des Impfens als wichtiger Teil der Bekämpfung der Corona-Pandemie wäre es höchst schädlich, nun für einzelne Berufsgruppen einen Impfzwang einführen zu wollen. Kritisiert wurde hingegen, dass es noch keine guten, verständlichen Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen geben würde. Die Aufklärung zu den Impfstoffen ist eine klassische Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Auf deren Homepage gibt es zwar bereits Informationen, benötigt werden aber auch mehr transparente Informationen zu den Impfstoffen in einfacher Sprache. Eine freiwillige Impfung ist nur auf Basis einer informierten Entscheidung möglich. Viele Beschäftigte von Pflegeheimen hegen offenbar die Sorge, dass sie „Versuchskaninchen“ seien, insbesondere weil die Impfstoffe ungewöhnlich schnell entwickelt und verfügbar gemacht wurden. Vorgeschlagen wurden für kleinräumige Regionen Informationskampagnen zu den Impfungen als Aufgabe, die durch die Kommunen transportiert werden und bspw. als Postwurfsendung allen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Denkbar wären auch Informationsveranstaltungen in Mehrgenerationenhäusern und die Übertragung im Regionalfernsehen. Von der Vertreterin des Gewerkschaftsbundes wurde gefordert, dass diejenigen, die einen Impftermin erhalten, dafür für zwei Tage freigestellt werden sollen, sie begründet dies mit der Schwierigkeit etwa bei Schichtarbeit den Arbeitsplatz für das Impfen verlassen zu können. Diese Forderung löste kontroverse Debatten aus, ob dies angemessen sei. Ein Kompromiss wäre aus unserer Sicht eine Freistellung am Impftag selbst.Hin- und Rückfahrt zu den ImpfzentrenDie Herausforderungen sind unterschiedlich groß, je nachdem, ob die Impfberechtigten in einer Stadt oder in einem Flächenland geimpft werden sollen. In Niedersachsen soll die Terminvergabe für Menschen über 80 Jahre ab dem 28. Januar 2021 beginnen, sofern sie noch in der eigenen Häuslichkeit leben. Es wird berichtet, das Niedersächsische Sozialministerium fordere die Angehörigen auf, die Impfberechtigten mit dem Auto zu den Impfzentren zu begleiten. Hochbetagten, die „gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, (wird empfohlen) mit Ihrem Hausarzt (zu sprechen) und (…) sich eine Transportbescheinigung geben (zu lassen). (Empfohlen wird außerdem): Rufen Sie Ihre Krankenkasse an, um zu klären, ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert.“ Die Hochbetagten sollen die Kosten dafür zunächst selbst tragen und sich anschließend erstatten lassen.In Berlin hingegen sind diejenigen, die derzeit als 90-Jährige oder 80-Jährige zum Impftermin eingeladen werden, berechtigt ein Taxi zu benutzen. Zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, der Senatsverwaltung für Gesundheit und der Taxi-Innung sind Verträge vereinbart worden. Wer einen Termin im Impfzentrum hat und zu der Impfung eingeladen worden ist, kann telefonisch einen unentgeltlichen Taxitransfer buchen.Die Mitglieder der Fachkommission waren sich darin einig, dass den Bürger*innen zugehende Angebote gemacht werden sollen, die eine Entscheidung für das Impfen erleichtert und ihnen souveräne Möglichkeiten gibt, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Über ausreichend besetzte Hotlines müssen Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, sich mit Fragen dorthin wenden zu können.Impfen in Pflegeheimen: In vielen Bundesländern wurde bisher überwiegend durch mobile Impfteams in Pflegeheimen geimpft. In Berlin gibt es ergänzend zu den Pflegeheimen insgesamt über 900 Pflege-Wohngemeinschaften für ca. 7.000 Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind. Inzwischen ist geklärt, dass auch die Bewohner*innen dieser WGs durch mobile Impfteams ihre Impfung erhalten sollen. Nach Auskunft des Vereins Selbstbestimmtes Wohnen im Alter (SWA e. V.) sorgt aber der Umstand, dass einzelne Bewohner*innen noch Aufforderungen für eine Terminvereinbarung in externen Impfzentren erhalten, für Verwirrung. Der Verein will dies mit der zuständigen Senatsverwaltung abschließend klären.Offene FragenGeklärt werden muss außerdem, wie Menschen geimpft werden sollen, die als Pflegebedürftige bettlägerig oder so immobil sind, so dass für sie ein Transport zum Impfzentrum nicht möglich und sinnvoll ist. Angemessen wäre hier eine Impfung durch mobile Impfteams oder durch Fachpflegekräfte, die täglich in dem Pflegehaushalt wirken. In diesen Fällen müsste geklärt werden, ob Impfen eine ärztliche Vorbehaltsaufgabe ist und davon Ausnahmeregelungen erlassen werden.Auch die Impfung der vielen in Pflegehaushalten lebenden Haushaltshilfen und Pflegekräfte, die selten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und oft auch nicht in Deutschland versichert sind, ist eine wichtige offene Frage. Nach der aktuellen Impfverordnung ist nur die Impfung einer engen Kontaktperson der/des pflegebedürftigen Bürger*in vorgesehen. Als solche werden sich vermutlich Angehörige sehen, obwohl die ausländische Haushaltshilfe den engeren Kontakt hat und in der Regel auch die Wohnung verlässt, um z. B. Einkaufen zu gehen.
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