Ab dem 27. September 2026 tritt das Gesetz gegen Greenwashing in Kraft. Unternehmen dürfen dann nicht mehr ohne Weiteres mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben, wenn sie diese Aussagen nicht konkret belegen können. Das sorgt für ehrlichere Werbung und schützt Verbraucher vor irreführenden Öko-Versprechen.
Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“ sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202400825
Eingestellt von Ria Hinken

Artikel kommentieren
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.