GRÜNE Videokonferenz zur Corona-Warn-App

Gastreferentin in der Videokonferenz am 19. Mai 2020 war Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag

Die Coro­na-Warn-App soll hel­fen, Infek­ti­ons­ket­ten nach­zu­ver­fol­gen, nach­dem Aus­geh­be­schrän­kun­gen zuneh­mend gelo­ckert wer­den. Damit das funk­tio­niert ist es wich­tig, dass mög­lichst vie­le Nutzer*innen die­se App instal­liert und akti­viert haben.

Mit der Ein­füh­rung die­ser App kann ab Mit­te Juni 2020 gerech­net wer­den. Zuvor hat­te die Bun­des­re­gie­rung viel Ver­trau­en ver­spielt und wert­vol­le Zeit ver­lo­ren, indem sie auf einer zen­tra­len Lösung beharr­te. Die­ser Ansatz geriet aber zuneh­mend unter Druck, nach­dem eine feh­len­de Pseud­ony­mi­sie­rung der Daten nach­ge­wie­sen wor­den war.

Vorläufer der Corona-Tracing-App »Next Step«
FSp. | GRÜNE ALTE Coro­na-Warn-App
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Smart­phone-Apps kön­nen mit­hil­fe der Blue­tooth-Tech­no­lo­gie auf kur­ze Distanz kom­mu­ni­zie­ren und dann eine Art digi­ta­les Log­buch dar­über füh­ren, wel­che ande­ren Smart­phones sich für einen bestimm­ten Zeit­raum in einer Coro­na-kri­ti­schen Distanz befun­den haben. Dies soll mit­tels Aus­tausch einer anony­men ID erfol­gen. Erwei­sen sich Nutzer:innen eines Smart­phones im Nach­hin­ein als infi­ziert, wer­den die IDs der Kon­tak­te der letz­ten 14 Tage auf den zen­tra­len Ser­ver hoch­ge­la­den. Die Apps der Betrof­fe­nen erfah­ren dann, dass ein poten­zi­el­les Risi­ko bestan­den hat und infor­mie­ren ihren Nut­zer. Auf die­se Wei­se kön­nen poten­zi­ell Infi­zier­te schnell, anonym und vor allem auto­ma­tisch infor­miert werden.

Sol­che Cont­act-Tra­cing-Sys­te­me müss­ten höchs­ten Ansprü­chen an Daten­schutz und Daten­si­cher­heit genü­gen. Das inzwi­schen favo­ri­sier­te Kon­zept kommt ohne per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten aus: Name und Anschrift sind nicht erfor­der­lich – die Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­läuft allein zwi­schen den betrof­fe­nen Han­dys. Auch Bewe­gungs­da­ten wer­den nicht erfasst, weil es für das Ergeb­nis kei­ne Rol­le spielt, wo ein Kon­takt statt­ge­fun­den hat.

Die grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on hat früh­zei­tig eine dezen­tra­le Lösung auf Basis von Blue­tooth prä­fe­riert. Sie spricht sich für eine gesetz­li­che Reg­lung aus, damit der Ein­satz­be­reich klar ein­grenzt und somit sicher­ge­stellt wird, dass die anfal­len­den Daten auch in Zukunft nicht doch in ande­ren Kon­tex­ten genutzt werden.

Die Deut­sche Tele­kom und SAP als Uni­ver­sal­dienst­leis­ter wur­den mit der Ent­wick­lung beauf­tragt. Apple und Goog­le wol­len die Kon­takt­ver­fol­gungs-App bis Mit­te Mai für Android- und iOS-Smart­phones bereit­stel­len. Trotz Skep­sis gegen­über den dahin­ter­ste­hen­den US-Kon­zer­nen ist eine Lösung über die­se bei­den Betriebs­sys­te­me gerecht­fer­tigt, weil sie über einen Markt­an­teil von rund 98 Pro­zent ver­fü­gen: de.statista.com/statistik/daten/studie/184332/umfrage/marktanteil-der-mobilen-betriebssysteme-in-deutschland-seit-2009/

In einem Gesetz­ent­wurf sol­len nach den Vor­stel­lun­gen der grü­nen Bun­des­tags­frak­ti­on fol­gen­de Eck­punk­te zu der Coro­na-Warn-App gere­gelt werden:

  • Frei­wil­lig­keit der Teil­nah­me an der Nut­zung der App.
  • Zusam­men­ar­beit mit dem Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten zur Her­stel­lung von Daten­si­cher­heit, und mit dem Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) zur Ein­hal­tung höchs­ter IT-Standards.
  • Begren­zung der Funk­ti­on der App auf den Zeit­raum der Pan­de­mie, mit anschlie­ßen­der Löschung der gespei­cher­ten Daten – somit eine enge Zweckbindung.
  • Nut­zung einer Open-Source-Platt­form (Git­Hub) zur Ver­öf­fent­li­chung des Quell­ko­des, so dass eine Über­prü­fung durch Drit­te mög­lich wird.
  • Ver­füg­bar­keit von Bera­tung, Beglei­tung und Unter­stüt­zung für die­je­ni­gen Nutzer:innen, die die Infor­ma­ti­on erhal­ten haben, dass ein mög­li­cher Kon­takt bestand und dies wünschen.
  • Krank­schrei­bung der Kon­tak­te und Unter­stüt­zung in einer Quarantäne.
  • Gewähr­leis­tung aller rele­van­ten Bürger*innenrechte.

Damit die Schutz­wir­kung für die Gesell­schaft wirk­sam wird, müss­ten min­des­tens 60 Pro­zent der Bevöl­ke­rung die­se App instal­liert und akti­viert haben. Vie­le älte­re Men­schen nut­zen jedoch kei­ne neue­ren Ver­sio­nen von Smart­phones, son­dern wenn über­haupt ein älte­res Han­dy. Ein wei­te­rer Schwach­punkt könn­te die feh­len­de Netz­ab­de­ckung ins­be­son­de­re in länd­li­chen Regio­nen sein. Da Deutsch­land in die­sem Bereich schon lan­ge hin­ter­her­hinkt, ist kurz­fris­tig dort auch nicht mit einer nen­nens­wer­ten Ver­bes­se­rung zu rechnen.

Zusam­men­fas­sung von Anto­nia Schwarz
Spre­che­rin Grü­ne Alte Bundesverband

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Ein Kommentar

  1. Gute Video­kon­fe­renz mit Tabea Röss­ner – wir brau­chen die App, das zei­gen auch die Erfah­run­gen aus Korea. Je schnel­ler wir auf Infek­tio­nen reagie­ren kön­nen, des­to eher lässt sich die Ver­brei­tung stop­pen. Und das ist wich­tig für alle Risi­ko­grup­pen, egal, ob die sel­ber ein Smart­phone haben oder nicht.

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