70 Jahre Menschenrechtserklärung

Anläss­lich der Ver­ab­schie­dung der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te durch die Ver­ein­ten Natio­nen vor 70 Jah­ren mahnt die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Senio­ren­or­ga­ni­sa­tio­nen (BAGSO) an, dass die Rech­te aller Men­schen welt­weit gestärkt wer­den – auch die der älte­rer Menschen. 

Welt­weit gibt es gera­de beim Schutz Älte­rer erheb­li­che Rechts­lü­cken. So man­gelt es in vie­len Län­dern an sozia­ler Sicher­heit für älte­re Men­schen und an der Ver­sor­gung Pfle­ge­be­dürf­ti­ger. Auch der Schutz alter Men­schen vor Gewalt und Miss­brauch ist in vie­len Län­dern recht­lich nicht aus­rei­chend abge­si­chert. Dis­kri­mi­nie­run­gen auf­grund des Alters bestehen in Finanz­fra­gen, auf dem Arbeits­markt und durch nega­ti­ve Altersstereotype.

Bei den Ver­ein­ten Natio­nen arbei­tet die BAGSO aktiv an der Ent­wick­lung einer UN-Kon­ven­ti­on für älte­re Men­schen mit. Die BAGSO ist zudem der Glo­bal Alli­ance for the the Rights of Older Peo­p­le (GAROP) bei­getre­ten, einem inter­na­tio­na­len Zusam­men­schluss von über 200 zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, die sich für die Rech­te älte­rer Men­schen einsetzen. 

Die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te wur­de am 10. Dezem­ber 1948 von der UN-Voll­ver­samm­lung ver­ab­schie­det. Obwohl sie recht­lich nicht bin­dend ist, hat sie eine gro­ße poli­ti­sche Bedeu­tung ent­fal­tet und war ein wich­ti­ger Bezugs­rah­men für die Aus­ar­bei­tung recht­lich ver­bind­li­cher UN-Kon­ven­tio­nen wie der UN- Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on. Sie könn­te ein Vor­bild für eine UN-Kon­ven­ti­on zum Schutz der Rech­te älte­rer Men­schen sein.

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung BAGSO, 7.12.18

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