Hamburg hat das bisher beste Seniorenmitwirkungsgesetz 20. Dezember 201720. Dezember 2017 | Christa MöllerChristiane Blömeke (links), grüne Bürgerschaftssprecherin für Gesundheit, Pflege, Verbraucherschutz und Sport im Gespräch mit der SPD-Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks während der Ausschuss-SitzungIn der Schmiedestraße, gleich beim Hamburger Rathaus um die Ecke, fand die parlamentarische Beratung der Änderungen zum Seniorenmitwirkungsgesetz statt. Und die war öffentlich, etwa 25 ältere Menschen waren gekommen, um zuzuhören. Rederecht gab es nicht. Die meisten Zuhörer*innen kamen aus Seniorenbeiräten und Gewerkschaftsgruppen – aus dem Wandsbeker Seniorenbeirat waren wir sogar zu viert!Eingeladen hatte der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft, dabei waren die Fraktionen, die SPD-Senatorin, eine Staatsrätin aus Berlin, eine Vertreterin von Nexus, die das neue Gesetz in der Praxis mit vielen Interviews überprüft hatten sowie drei Vertreter*innen des Landesseniorenbeirates. Die im Anschluss auch ihren Rechenschaftsbericht bis März 2017 vorstellten. Geleitet wurde die Sitzung mit Charme und Disziplin von unserer grünen Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Blömeke, die auch Sprecherin für grüne Seniorenpolitik in Hamburg ist.Getagt wurde in Hamburg gleich um die Ecke vom RathausSowohl die Senatorin als auch die Vertreterin von Nexus betonten, dass das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz ein sehr modernes Gesetz sei, das sich in seiner nunmehr 4‑jährigen Praxis bestens bewährt habe. So sei die Einbindung von älteren Menschen mit Migrationshintergrund vorbildlich genauso wie die vorgegebene Quotierung von Frauen und Männern und die demokratische Rolle der Delegiertenversammlung, die zweimal jährlich einzuberufen ist. Anders als früher gehe es heute nicht mehr vor allem um Defizite von Älteren, sondern um ihre Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Auch der Sprachgebrauch habe sich verändert: während in der Bürgerschaft vor Jahren ältere Menschen als Rentner und Pensionäre bezeichnet wurden, würde man heute nur noch von Senioren sprechen. Deshalb seien beim Gesetz auch nur kleine Nachbesserungsarbeiten notwendig. Bisher gibt es in Deutschland leider nur vier Bundesländer, die ein solches Seniorenmitwirkungsgesetz haben. Die anderen Länder haben sich zwar alle schon damit beschäftigt und ein entsprechendes Gesetz ist in der Planung, Sachsen ist z.B. schon ziemlich weit. Allgemein wartet man aber offenbar erstmal ab, wie sich die bereits bestehenden Gesetze in der Praxis bewährten. Geändert werden soll heute in Hamburg u.a., dass zukünftig jede*r nur eine Unterstützerstimme für einen potentiellen Seniorenbeiratsanwärter abgeben darf. Damit Parteien und Verbände nicht überrepräsentiert werden. Die Rechte der Delegiertenversammlung, die die Beiräte wählt, sollen konkretisiert werden, die Beiräte auf mindestens zwei Versammlungen von ihrer Arbeit berichten. Und das Rederecht in Ausschüssen soll endlich eindeutig geregelt sein. Bisher lag es im Ermessen des Ausschuss-Vorsitzenden, ob der Seniorenbeirat im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzung bleiben durfte oder nicht. Jetzt ist klar, dass wir immer dabei sind und immer Rederecht haben werden. Wunderbar!Die Änderungen wurden von allen Fraktionen unterstützt, allein die FDP enthielt sich der Stimme. Christiane bat den Landesseniorenbeirat, darüber nachzudenken, ob die Beiräte nicht öffentlich tagen wollten, das läge ihr als Grüner doch sehr am Herzen. In einigen Ausschüssen ist das ja auch selbstverständlich, wie z.B. bei uns in Wandsbek. Der Landesseniorenbeirat berichtete von seiner Arbeit und nannte die Altersarmut ein immer größer werdendes Problem, um das man sich ernsthaft Sorgen mache. Die Vorlage des Senats zum Demografiekonzept 2030 wurde ausdrücklich begrüßt. Ältere Menschen mit MIgrationshintergrund zu finden, die sich in den Beiräten engagieren wollten, sei nicht immer einfach. Viele arbeiteten lieber in ihrem eigenen kulturellen Umfeld. Die Zusammenarbeit mit gemischten Gruppen sei für viele immer noch fremd und ungewohnt. Cornelia Prüfer-Storcks bei einer ihrer Reden zum Hamburger DemografiekonzeptDie Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks, erklärte, dass aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat (LSB) sehr angenehm und sehr wichtig sei, die Argumente würden vom Senat immer sehr ernst genommen werden. Christiane Blömeke stimmte zu: „Sie haben uns ja ziemlich gegrillt, als es um die Wohnpflege-Aufsicht ging – aber es war ein guter Prozess. Sie nehmen sich ein brisantes Thema vor und setzen sich damit auseinander. Da hat sich viel bewegt, letztendlich auch durch Ihre Unterstützung!” (Zum Hintergrund: Ursprünglich sollte die Wohnpflege-Aufsicht in Hamburg zentralisiert werden, davon hat man zum Glück wieder Abstand genommen, sie bleibt dezentral. Nur die ambulante Pflege wird zentral von Altona aus kontrolliert.)Christiane fragte auch noch nach Formen des digitalen Wohnens, mit computergestützten Kontrollfunktionen, die das Bleiben in den eigenen vier Wänden im Alter leichter machen könnten. Helmut Riedel, LSB-Vorsitzender, wies darauf hin, dass diese Modelle zwar toll seien, aber im Moment noch sehr teuer. Seine Stellvertreterin, Karin Rogalski-Beeck, ergänzte, dass dieses Thema bald sehr wichtig sein würde, im Moment sei es allerdings noch so, dass viele Senioren noch nicht einmal einen Computer hätten.
Rechte für Ältere nun auch im europäischen Manifesto verankert! 13. Februar 202413. Februar 2024 Was für spannende Tage beim EGP-Congress aller grünen Parteien Europas in Lyon! Die Europäischen Green Seniors haben einen Änderungsantrag für das Manifesto der Europäischen Grünen eingebracht. Das können sie ja bisher […]
Webinar der Europäischen Green Seniors zu Altersdiskriminierung 21. September 202318. November 2023 Die mittleren Lebensjahre gelten in unserer Gesellschaft als Ideal von entscheidungsfähigen und selbstbestimmten Erwachsenen, die frühen und späten Lebensjahre daneben als Abweichung. Deshalb wird gern abschätzig über die viel zu […]