Hohe Beiträge auf Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte 8. Januar 2019 | Christa MöllerText von Evelyn Thies, Mitglied bei den Grünen in Konstanz, 71 Jahre altsdrMillionen Rentner fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie auf ihre Betriebs- und Zusatzrenten den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zugleich, es werden somit beinahe 20 Prozent abgezogen. Viele Menschen merken das erst, wenn sie in Rente gehen. Und schon deshalb wird die Gruppe der Verärgerten immer größer. Aktuell wurde auf dem CDU-Parteitag eine Änderung der 2004 eingeführten Regelung beschlossen. Wir sollten diesen Plan unterstützen. Die Regelung des vollen Abzugs wurde beschlossen, um die Einnahmen der Krankenkassen zu erhöhen, die Härten dieser Regelung waren erst viel später, häufig als böse Überraschung spürbar. Die doppelte Beitragszahlung gilt auch für Versorgungsrenten, Direktversicherungen, Einmalzahlungen aus privater Vorsorge, Zuverdienste zur gesetzlichen Rente.Es gibt zwar niedrige Freibeträge, jedoch werden im Prinzip auch bei niedriger gesetzlicher Rente fast alle Zusatzrenten drastisch gekürzt. Momentan ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung geplant, dies führt dann zu Rentenkürzungen – zumal Betriebs- und Versorgungsrenten praktisch nicht erhöht werden.
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