Pflegende Angehörige und Pflege in Zeiten des Pflegenotstands 10. Januar 202210. Januar 2022 | Antonia Schwarz Online-Veranstaltung Seniorentag 2021 am 26.11.2021FSp. | GRÜNE ALTEDie Berichte der eingeladenen pflegenden Angehörigen beschrieben exemplarisch die unterschiedliche Realität von Angehörigenpflege. Die Pflege ihres Mannes durch Frau H. fand in einer Zeit statt, als die Pflegestützpunkte noch nicht aufgebaut waren. Ihr Ehemann war Diabetiker und wurde früh dement. Die Erkrankung veränderte das Wesen ihres Mannes erheblich, er entwickelte Weglauftendenzen und wurde zunehmend aggressiver. Es war schwierig, eine Einrichtung zu finden, die bereit und in der Lage gewesen wäre, ihren Mann zu ihrer Entlastung zu betreuen. Aus der Kurzzeitpflege ist der Pflegebedürftige zweimal weggelaufen. Die Tagespflegeeinrichtung sah sich nicht in der Lage, dort ihren Mann zu duschen. Frau H. musste ihren Beruf aufgeben, um ihren Mann zu betreuen und zu beaufsichtigen. Der Pflegebedarf ihres Mannes führte dazu, dass nach und nach das Ersparte der Familie aufgezehrt werden musste. Ihr Mann bekam zunächst eine kleine Erwerbsminderungsrente. Sie selbst musste ihre Arbeit aufgeben und später von Arbeitslosengeld leben.Nicole Knudsen, Landesvertretung „wir pflegen“ Schleswig-Holstein bewertet den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition: Rund 75 Prozent aller Pflege in Deutschland wird unbezahlt von Angehörigen und Freunden geleistet, zumeist im häuslichen Bereich, im eigenen Heim. Es wäre wünschenswert, wenn für die Tätigkeit von pflegenden Angehörigen ein Entlastungsbudget zur Verfügung stünde. Die Selbstbestimmung von Pflegenden und die finanzielle Entlastung durch Geldleistungen, soziale Absicherung und geeignete Angebote für pflegende Angehörige wären eine wichtige Botschaft der Politik. Dazu zählt auch ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Tagespflege. Der Ausbau von Gemeindepflege ist vor allem im ländlichen Raum eine sinnvolle Ergänzung.Frau C. pflegt ihren Mann seit 16 Jahren, sie nimmt zusätzlich die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch. Sie thematisiert die zusätzliche Belastung von pflegenden Angehörigen seit Corona. So sei es schwierig gewesen einen Impftermin zu erhalten. Aktuell muss es für die Durchführung der Booster-Impfung mobile Impfteams geben, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der eigenen Häuslichkeit impfen. Mehr Kurzzeitpflegeplätze wären wichtig, wenn die Angehörigen selbst krank werden, Nachtpflegeangebote gibt es so gut wie gar nicht.Carolin Teller vom Kompetenzzentrum Gerontopsychiatrische Beratung, Landesfachstelle Demenz in Braunschweig, betont die Wichtigkeit von externer Beratung zum Beispiel durch zugelassene Fachberater:innen. Bei der Beantragung von Leistungen zur Pflegeversicherung sollten sich pflegende Angehörige vor dem Begutachtungstermin durch den MDK gut darauf vorbereiten. Sie sollten bei dem Termin dabei sein. Es ist sinnvoll bereits vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen, um den Unterstützungsbedarf für einige Tage zu dokumentieren. Nach dem Bescheid durch die Pflegeversicherung besteht zwei Wochen Zeit formlos Widerspruch einzulegen, sofern man mit der Einstufung nicht einverstanden ist. Für Familien mit Pflegebedarf sind folgende Leistungen besonders wichtig:Der Entlastungsbetrag von 125 Euro/Monat für hauswirtschaftliche Leistungen von dafür zugelassenen Diensten.Nicht verbrauchte Leistungen können auch angespart werden.Für die Verhinderungspflege stehen 1.612 Euro/Jahr zur Verfügung, die auch für nicht zugelassene Dienste z. B. durch Nachbarn eingesetzt werden dürfen, wenn der/die Pflegende Angehörige verhindert ist.Sofern die Leistungen noch nicht erbracht werden können, wie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, kann Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung beantragt und finanziert werden.Die Möglichkeiten der Nachtpflege wird bisher eher selten angeboten.Es besteht ein Anspruch auf Pflegeverbrauchsmittel in Höhe von 40 Euro/Monat sowieFinanzierung von Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.Für betreute Wohngruppen gibt es einen Wohnguppenzuschlag von 200 Euro/Monat.Die Ländliche Erwachsenbildung Niedersachsen bietet älteren Menschen und Angehörigen von Pflegebedürftigen Unterstützung an. Dazu zählen Kurse für pflegende Angehörige im Umgang mit Demenz, ebenso der Umgang mit Stress. Die Angehörigen können darüber lernen, wie man sich entspannen kann und auf welchem Weg die Selbstfürsorge verbessert wird. Im ländlichen Raum ist die Pflege von Angehörigen noch viel verbreiteter, weil Angebote durch Dienstleister seltener angeboten werden und die Pflege durch Angehörigen zu den traditionellen Vorstellungen von Familien gehört. Die Referentin Ingrid Hermes wünscht sich mehr Stunden z. B. zur Begleitung von pflegenden Angehörigen, die Menschen mit einer Demenzerkrankung pflegen.Kordula Schulz-Asche, MdB, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie fasste das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition Erreichte zusammen:FSp. | GRÜNE ALTEFrau Schulz-Asche hat in einer der 20 Fachgruppen mitgearbeitet, die der Zentralen Verhandlungsgruppe zugearbeitet hat. Sie geht von folgendem Ausgangspunkt aus: der Anteil der Menschen mit Pflegebedarf wird in den kommenden Jahren stetig anwachsen. Es werden in den nächsten Jahren weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen als dies dem Pflegebedarf entsprechen würde. In dem Koalitionsvertrag werden die Anforderungen zum steigenden Pflege- und Versorgungsbedarf als Querschnittsaufgabe niedergeschrieben. So findet sich die Aussage zum barrierearmen Bauen und quartiersnahe Wohnformen im Kontext zu Bauen und Wohnen. Strategisch wichtig ist die Aussage zum Bedarf an Pflegelotsen und Gemeindepflege. Dazu werden in den kommenden Jahren Beschäftigte zu Community Health Nurses qualifiziert. Aktuell haben wir davon noch zu wenig in Deutschland.In Bezug auf pflegende Angehörige verfolgt Frau Schulz-Asche schon länger das Ziel, dass bei privat erbrachten Pflegeleistungen ein Rechtsanspruch parallel zur Kinderbetreuung zur Anwendung kommen muss. Zur Entlastung von Pflegenden müssen die Bereiche Kurzzeit‑, Tages- und Nachtpflege massiv ausgebaut werden. Dazu sollen die Kommunen finanziell gestärkt werden, um in der Lage zu sein, vor Ort entsprechende Strukturen auf- und auszubauen. Aktuell können Investoren große Pflegeheime aufbauen und ziehen damit auch Leistungen aus der Pflegeversicherung ab. Dies soll zukünftig korrigiert werden. Regionale Pflegeangebote sollen auch für Kinder gefördert werden.Angestrebt wird die Pflegeversicherung als Vollversicherung. Im Koalitionsvertrag ist dazu ein Prüfauftrag festgehalten. Denn bei den Kosten der Heimpflege soll die sogenannte Behandlungspflege nicht mehr nach Pflegeversicherungsrecht finanziert werden, sondern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu bedarf es einer Berechnung der Auswirkungen zur Entlastung der Pflegeversicherung. Erst danach kann festgestellt werden, in welchem Umfang Mittel der Pflegeversicherung für andere Formen der Entlastung zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit für Pflege wird zum Teil beim Gesundheitsministerium liegen, zum Teil beim Ministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Die GRÜNE Anne Spiegel, jetzt Familienministerin der Ampelkoalition, hatte fünf Jahre als Familienministerin in Rheinland-Pfalz gute dezentrale Ansätze aufgebaut.Antonia Schwarz, MitveranstalterinGRÜNE Alte BundesverbandAn der Veranstaltung nahmen 97 Teilnehmer:innen teil.
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Assistenzsysteme für mehr Selbstständigkeit! 22. Juni 202322. Juni 2023 Unser Vorstandsmitglied Christa Möller-Metzger aus Hamburg hat in der Hamburgischen Bürgerschaft eine Rede zu digitalen Assistenzsystemen, sogenannten Ambient Assisted Living Systems (kurz AAL) gehalten. Hier ein Auszug der Rede: Christel ist […]